Außervertragliche Haftung für OSS
Abstract
Die Verfasserin gibt einen Überblick über die wichtigsten außervertraglichen Haftungsnormen des deutschen Zivilrechts und weist auf die Besonderheiten quelloffener Software unter Geltung der GNU GPL1, im Folgenden OSS genannt, hin. Ziel ist es, den Leser dafür zu sensibilisieren, dass die Unentgeltlichkeit der GPL-Implikationen nicht automatisch zu einem gegenüber proprietärer Software weniger strengen Haftungsmaßstab führt. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen derjenige, der aufgrund der Nutzung von Software einen Schaden erleidet, in keiner vertraglichen Beziehung mit einer an Herstellung, Vertrieb oder Nutzung beteiligten Person steht. Möglich ist auch, dass zwar ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Geschädigten besteht, vertragliche Ansprüche aber ausscheiden, weil der Nutzer entweder insolvent ist oder die Anspruchsvoraussetzungen für eine vertragliche Haftung nicht vorliegen. In diesen Fällen wird der Geschädigte bestrebt sein, außervertragliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
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